TaxDEFENCE - Digitale Betriebsprüfung

 

Digitale Betriebsprüfung – auf dem Weg zum gläsernen Steuerpflichtigen

 

 

Die digitale Betriebsprüfung ist eine Betriebsprüfung, die sich ganz besonders der digitalen Mittel, nämlich von Auswertungssoftware und Datenmaterial bedient - ganz nach dem Slogan:Big Data und Data Mining.

 

Steuerpflichtige erfassen zahlreiche Daten digital in IT-Systemen, teilweise sind sie sogar dazu ausdrücklich verpflichtet, z. B.:

  • Umsätze (nach Produkt, Produktgruppe, Verkaufspreis, Verkaufsdatum etc.)
  • Wareneingang (nach Produkt, Produktgruppe, Einkaufspreis, Einkaufsdatum etc.)
  • andere Aufwendungen / Ausgaben
  • Personaldaten (Arbeitszeiten, Entlohnung etc.)
  • Finanz-, Anlagen-, Lohnbuchhaltung
  • IT-Systeme (Warenwirtschaftssystem, Auftragsabwicklungssystem, ERP-Systeme)

 

Der Steuerpflichtige muss - eine entsprechende Pflicht vorausgesetzt - diese Daten aufzeichnen (Aufzeichnungspflicht, z. B. §§ 140 ff. Abgabenordnung) und speichern (Aufbewahrungspflicht, z. B. § 147 f. Abgabenordnung). Dabei muss der Steuerpflichtige die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§§ 145 ff. Abgabenordnung), besonders in der Ausprägung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (BMF-Schreiben v. 28.11.2019 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :001).

 

Der Steuerpflichtige muss den Zugriff nach den Wünschen der Finanzverwaltung auf dreierlei Art ermöglichen:

  1. Unmittelbarer Datenzugriff (Nur-Lesezugriff auf die Daten innerhalb des EDV-Systems des Unternehmens)

  2. Mittelbarer Datenzugriff (maschinelle Auswertung mit den im EDV-System selbst vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten nach Vorgaben des Prüfers)

  3. Datenträgerüberlassung (Überlassung aller Daten auf einem Datenträger wie z. B. USB-Stick)

 

Auf diese Daten wendet dann die Finanzverwaltung ihre Prüfprogramme an. Diese Prüfprogramme nutzen mathematische Methoden, die meist aus der  Stochastik stammen. Beispiele dafür sind:

  • Chi-Quadrat-Test (x²-Test)
  • Benfordsche Gesetz (oder: Newcomb-Benford’s Law)
  • Logarithmische Normalverteilung
  • Zeitreihenvergleich

 

Zusätzlich können die Prüfer weitere Daten heranziehen und mit den Daten des Steuerpflichtigen kombinieren; Beispiele sind:

  • Wetterdaten (z. B. bei Saisonbetrieben wie Eiscafes, Skiliften)
  • Betriebsdaten vergleichbarer Betriebe (externer Betriebsvergleich)

 

Eine digitale Betriebsprüfung verlangt ganz besonders eine gute Vorbereitung und eine souveräne, fachlich-fundierte, starke Begleitung. Sonst drohen endlose, bohrende und immer tiefer reichende Ermittlungen der Finanzbehörden.

 

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Rechtsanwalt und Steuerberater / Hannover (Germany)


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