Oft ist der erste Kontakt eine Durchsuchung, ein staatlich legitimierter Überfall mit oft vier bis zehn Zollfahndern. Gerne in den frühen Morgenstunden zum Frühstückskaffee.
Grundregeln bei Durchsuchungen:
Beschlagnahmt und mitgenommen werden natürlich Papierunterlagen, vor allem aber auch alle technischen Geräte, die Beweismittel sein können:
Existentielle private oder betriebliche Daten sollten daher geräteunabhängig mehrfach gespeichert werden, damit trotz Beschlagnahme eines Gerätes der Zugriff weiter möglich ist. Denn die Bearbeitung einer Beschwerde gegen die Beschlagnahme dauert eher Wochen als Tage.
Ein Zollstraf- oder Zollordnungswidrigkeitenverfahren sollte unbedingt ernst genommen werden. Fehler am Anfang sind später nur sehr schwer zu korrigieren.
Die Zollfahndung darf nicht unterschätzt werden. Für die Fahnder ist es entspannte Routine. Sie sind geschult, durch geschickte Fragetechniken und durch ihr Verhalten den Bürger zu einer unbedachten Äußerung zu veranlassen. Denn für den Bürger ist der Kontakt zur Fahndung Stress und Adrenalin pur.
Ein erfahrener Zollstrafrechtsverteidiger, der Zölle, Außenwirtschaftsrecht UND Strafrecht versteht, ist nicht nur eine gute Investition, sondern eine pure Notwendigkeit
Rechtsanwalt und Steuerberater / Hannover (Germany)