Verbrauchsteuern

Übersicht - Funktionsweise

Verbrauchsteuern wollen den Verbrauch einer Ware, also letztlich den Konsum besteuern.

 

Der endgültige Konsum findet aber erst beim Verbraucher statt. Dann müsste streng genommen der Verbraucher nach dem Kaffeekochen oder Biertrinken eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben (direkte Verbrauchsbesteuerung). Dies ist aus mehrfachen Gründen unpraktisch und uneffektiv.

 

Deswegen müssen die Unternehmen, die die Verbrauchsware importieren, produzieren, kaufen oder verkaufen Steuererklärungen zur jeweiligen Verbrauchsteuer abgeben und die Verbrauchssteuer bezahlen (indirekte Verbrauchsbesteuerung).

Aktuelle Verbrauchssteuern - und potentiell künftige

Aktuell gibt es in Deutschland folgende Verbrauchssteuern:

Historische Verbrauchssteuern

Die Geschichte ist voll von Verbrauchssteuern. Denn schon in früheren Zeiten war die Steuererhebung relativ simpel. Entweder wurde die Steuer beim Import an der Grenze (durch den "Zoll") oder - im Fall der Produktion im Inland - beim produzierenden Unternehmen erhoben.

 

Beispiele historischer Verbrauchssteuern sind:

  • Essigsäuresteuer
  • Kernbrennstoffsteuer
  • Leuchtmittelsteuer
  • Salzsteuer
  • Spielkartensteuer
  • Teesteuer
  • Zuckersteuer
  • Zündwarensteuer (Zündwarenmonopol)

 

 


 

 

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