Corona-Virus: Unternehmensexistenz sichern

Staatliche Hilfen in Anspruch nehmen

 

Das Corona-Virus (Covid-19, SARS-CoV-2) lähmt bereits jetzt das wirtschaftliche Geschehen außerordentlich - ein noch nie dagewesener Stillstand droht. Niemand weiß, wie es weitergeht. Die Unsicherheit zeigt sich an den Börsen – vor allem aber an den Umsätzen im Betrieb! Geschäfte werden nicht mehr abgeschlossen, Bestellungen werden storniert, Verträge möglichst rückabgewickelt.

 

Aber: die Kosten laufen weiter….

 

Die Bundesregierung hat deswegen Corona-Hilfsmaßnahmen für alle Unternehmen beschlossen. Auch und gerade kleine und mittlere Unternehmen können profitieren.

 

Deswegen muss jeder Unternehmer sofort seine Zukunftsplanung neu denken, berechnen und gestalten:

 

  1. Kurzarbeitergeld beantragen: Aufwand für Löhne und Gehälter minimieren: Dazu hat die Bundesregierung (genehmigt vom Bundestag) große Erleichterungen beschlossen.
  2. Steuerzahlungen reduzieren und aussetzen (Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer). Zur Schonung der Liquidität sollen diese Steuern großzügig gestundet werden.
  3. Geförderte Kredite beantragen.
    Die Bundesregierung stellt über die Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unbegrenzt Mittel zur Verfügung. Diese können Unternehmen über ihre Hausbanken abrufen. Im einzelnen
    • KfW-Unternehmerkredit
      (für Unternehmen, die mindestens fünf Jahre alt sind; u. a. als Betriebsmittelkredit; max. 80 % Risikoübernahme durch KfW)
    • KfW Kredit für Wachstum
      (für Unternehmen, die mindestens fünf Jahre alt sind; u. a. als Betriebsmittelkredit; max. 70 % Risikoübernahme durch KfW)
    • ERP-Gründerkredit – Universell
      (für Unternehmen, die noch nicht fünf Jahre alt sind; u. a. als Betriebsmittelkredit; max. 80 % Risikoübernahme durch KfW)
    • KfW-Sonderprogramm für alle entsprechenden Unternehmen
      (für alle vorgenannten Unternehmen; u. a. als Betriebsmittelkredit; max. 80 % Risikoübernahme, bei Investitionen sogar max. 90 % durch KfW; u. a. für krisenbedingte vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten)

 

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