Tabaksteuer - Überblick

Mit der Tabaksteuer wird der Verbrauch von Tabakwaren, also von Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak  in Deutschland besteuert.

 

Zur Gesetzgebung ist nach dem Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland, also der Bund zuständig (Art. 105 Abs. 2 GG). Allerdings ist diese Kompetenz auf die Europäische Union übergegangen (Art. 23 GG), die im Zuge der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes mit dem 01. Januar 1993 auch für die Tabaksteuer eine einheitliche Regelung getroffen hat.

 

Die Tabaksteuer ist eine Bundessteuer, denn das Aufkommen der Tabaksteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG) fließt der Bundesrepublik Deutschland, also dem Bund zu.

 

Die Verwaltungskompetenz steht ebenfalls der Bundesrepublik Deutschland, also dem Bund zu (Art. 108 Abs. 1 GG), und die Verwaltung erfolgt durch die Bundesfinanzverwaltung, nämlich den Zoll.


 

 

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