(2) Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden."
Hinweise zu § 11 GrEStG
Die Gesetzgebungskompetenz für den Steuersatz ist inzwischen von der Bundesrepublik Deutschland auf die einzelnen Bundesländer übergegangen. Fast alle Bundesländer haben inzwischen den Steuersatz angehoben - alle, bis auf Bayern und Sachsen. Hier sind die aktuellen Steuersätze zu finden.