Der Gesetzestext zu § 15 GrEStG lautet:
"§ 15 Fälligkeit der Steuer
Die Steuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen."
Rechtsanwalt und Steuerberater / Hannover (Germany)