Die Verbrauchsteuern wollen den Verbrauch im deutschen Steuergebiet besteuern. Kommt es aber nicht zu einem Letztverbrauch im deutschen Steuergebiet, so ist die Steuerbelastung wieder aufzuheben (Steuerentlastung). Werden die jeweiligen Waren beispielsweise wieder exportiert, also ins Ausland gebracht, so ist die Steuer nicht mehr gerechtfertigt.
Durchgängig praktiziert wird diese Steuerentlastung bei einem Verbringen von Waren in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Voraussetzungen für die Steuerentlastung sind zwar warenübergreifend ähnlich, im Einzelnen differieren sie aber. Für eine rechtssichere Beurteilung müssen daher das jeweilige Steuergesetz und die jeweilge Verwaltungspraxis genau geprüft werden.
Rechtsanwalt und Steuerberater / Hannover (Germany)